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Netzvorwahl (-en) / Rufnummernmitnahme (Portierung)
 

Netz / Betreiber

Netzvorwahl

 

 

D-Netz

 

D1 / T-Mobile

0160, 0170, 0171, 0175

D2 / Vodafone

0162, 0172, 0173, 0174

E-Netz

 

E-Plus

0163, 0177, 0178

O2

0176, 0179

UMTS

 

3G Gruppe

0150

D1 / T-Mobile

0151

D2 / Vodafone

0152

E-Plus

0155

Mobilcom

0156

O2

0159

 

Obige Vorwahlen sind recht einfach und jeder Anrufer glaubt zu Wissen wohin er telefoniert - leider hat die Regulierungsbehörde einiges durcheinandergebracht. Jeder darf beim Netzwechsel seine Rufnummer behalten und diese zum neuen Anbieter mitnehmen.

Rufnummernmitnahme - welches Netz nutzt mein Gesprächspartner?
 
Ab Ende 2002 besteht die Möglichkeit beim Netz-Anbieterwechsel seine Rufnummer fürs Handy mit Vorwahl mitzunehmen. Man kann also zb seine Rufnummer 0171-xxx von T-Mobile (D1) beim Anbieterwechsel zu Vodafone (D2) mitnehmen und hat danach wie vorher auch, bei D2 die Rufnummer 0171-xxx. So schön die Rufnummernmitnahme (Portierung) für den Rufnummerninhaber auch ist, sie hat den großen Nachteil das Anrufer sich nicht mehr sicher sind ob sie preiswert Netzintern oder Netzübergreifend telefonieren. Denn ein Gespräch von 0171-yyy zu 0171-xxx kann auch von D1 Netzübergreifend zu D2 oder e-plus gehen. Und das bei den teils erheblich höheren Kosten von Netzübergreifenden Gesprächen. In der Praxis bedeutet dies: vor dem Gespräch den Netzanbieter des Gesprächspartners über die Servicenummer des Netzbetreibers zu erfragen.

 

Servicenummern der Netzbetreiber zum erfragen des Netzes vom Gesprächspartner

T-D1 Telekom: 4387 kostenlos vom D1 Handy

D2 Vodafone: 12313 kostenlos vom D2 Handy

e-plus: 10667 kostenlos vom e-plus Handy

O2: per SMS kostenlos unter 4636 (Text der SMS: NETZ VorwahlRufnummer)

Rufnummernmitnahme - wie und wann geht dies?

Die Rufnummernmitnahme ist bei Vertragskarten zum Ende der Laufzeit möglich (Kündigung bestehender Vertrage). Bei Prepaid-karten ist eine Rufnummernmitnahme ebenfalls möglich. Ein Antrag auf Mitnahme der Handy-Nummer kann bis zu 4 Monate vor dem Kündigungstermin und max. 4 Wochen danach gestellt werden.
Beim neuen Netzanbieter kann jetzt ein neuer Handyvertrag mit der alten Handyrufnummer abgeschlossen werden (wirksam aber frühestens zum Auslauftermin des alten Vertrages). Beim neuen Handyvertrag müssen sämtliche Kundendaten mit dem Altvertrag übereinstimmen.

Der alte Netzanbieter verlangt zur Zeit meist eine Gebühr für die Rufnummernfreigabe. In der Regel ist es beim neuen Anbieter kostenfrei.

 

 

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